Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma EVA Technologies GmbH, Landsberg am Lech


Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich, Angebot, Vertragsabschluss
  2. Kaufpreis
  3. Lieferung
  4. Versand und Gefahrübergang
  5. Zahlungen
  6. Untersuchungspflicht
  7. Rechte des Käufers bei Mängeln
  8. Haftung
  9. Anwendungstechnische Beratung durch EVA Technologies
  10. Eigentumsvorbehalt
  11. Gerichtsstand und Rechtswirksamkeit

1) Geltungsbereich, Angebot, Vertragsabschluss

1.1 Für alle von Firma EVA Technologies GmbH (nachfolgend EVA®) erbrachten Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht. Der Vertrag kommt ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVA® zustande.

1.2 Angebote von EVA® sind freibleibend, es sei denn, dass zwischen den Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bestellungen des Käufers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch EVA®.

1.3 Die zum Angebot von EVA® gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Gerätebeschreibungen, Angaben werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. EVA® ist unter angemessener und ihr zumutbarer Berücksichtigung der Interessen des Käufers berechtigt, Veränderungen im technischen Aufbau der Produkte vorzunehmen.

1.4 Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch EVA®. Die Mitarbeiter von EVA® haben keine Abschlussvollmacht und daher auch keine Befugnis, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

2) Kaufpreis

2.1 Der vereinbarte Verkaufspreis versteht sich inklusive Verpackung und Transport, ohne Kosten für vom Käufer gesondert gewünschte Aufstellung oder Montage. Für Lieferungen innerhalb Deutschland gilt: Zubehörbestellungen ab einem Bestellwert von EUR 50,00 zzgl. MwSt. liefern wir versandkostenfrei. Bei Zubehörbestellungen unter einem Bestellwert von EUR 50,00 zzgl. MwSt. berechnen wir für Porto und Verpackung generell EUR 5,00 zzgl. MwSt. Für Lieferungen nach Österreich gilt: Bei Zubehörbestellungen berechnen wir für Porto und Verpackung generell EUR 15,00 zzgl. MwSt.

2.2 Die Preislisten von REGUMED® benennen Nettopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

2.3 REGUMED® ist berechtigt, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen.

3) Lieferung

3.1 EVA® gerät nicht in Verzug bei von ihr nicht zu vertretenden Überschreitungen der Lieferfristen oder Lieferausfällen bei Lieferanten, bei Verfügungen von hoher Hand und anderen Umständen höherer Art bei EVA® und ihren Zulieferern. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses.

3.2 Dauert das von EVA® nicht zu vertretende Leistungshindernis länger als drei Monate, kann der Käufer, nachdem auch eine vom Käufer gesetzte Nachfrist von einem Monat, verbunden mit der Ankündigung, bei erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten, ergebnislos verstrichen ist, vom Vertrag zurücktreten.

3.3 Teillieferungen, die dem Käufer zumutbar sind, sind zulässig.

4) Versand und Gefahrübergang

4.1 EVA® bestimmt Versandweg und Versandart, wobei die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt werden können.

4.2 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der von EVA® gelieferten Waren geht mit deren Übergabe an den Käufer bzw. seinen Vertreter auf den Käufer über.

4.3 Beanstandete Waren oder Waren, die ein Käufer aufgrund eines ihm gewährten Rückgaberechts zurückgeben möchte, dürfen nur nach vorheriger Ankündigung durch den Käufer und mit ausdrücklichem und schriftlichem Einverständnis durch EVA® an diese zurückgesandt werden.

5) Zahlungen

5.1 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist REGUMED® berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu fordern. Kann REGUMED® einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EVA® anerkannt worden sind.

6) Untersuchungspflicht

6.1 Der Käufer hat die von EVA® gelieferten Waren nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

6.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber EVA® anzuzeigen.

7) Rechte des Käufers bei Mängeln

7.1 Bei ordnungsgemäß angezeigten und begründeten Mängeln ist EVA® nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist EVA® zur Ersatzlieferung nicht bereit, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

7.2 Ansprüche auf Nacherfüllung für Zubehör verjähren ein Jahr nach Lieferung bzw. Übergabe an den Käufer oder seinen Vertreter.

7.3 Ansprüche auf Nacherfüllung für BIYOND® Geräte verjähren zwei Jahre nach Lieferung bzw. Übergabe an den Käufer oder seinen Vertreter.

7.4 Ansprüche aus erklärtem Rücktritt oder aus vom Käufer verlangter Minderung sowie Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel verjähren drei Jahre nach Lieferung bzw. Übergabe an den Käufer oder seinen Vertreter.

8) Haftung

8.1 EVA® haftet unbeschränkt für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von EVA® oder von leitenden Angestellten der EVA® zurückzuführen sind.

8.2 Für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln von einfachen Erfüllungsgehilfen (Personen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte der EVA® sind) haftet EVA® nur, soweit durch die Erfüllungsgehilfen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.

8.3 Für die Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der EVA® ausgeschlossen, soweit EVA® sich kraft Handelsbrauchs freizeichnen darf.

8.4 In allen Fällen der vorstehenden Ziffern 8.2 und 8.3 ist die Haftung der EVA® auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.5 Gerät EVA® in Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

8.6 Darüber hinaus haftet EVA® nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von EVA® für nicht an den von ihr gelieferten Waren entstandene Schäden, für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden.

8.7 Die Haftung von EVA® für zugesicherte Eigenschaften wird durch diese Bestimmungen nicht eingeschränkt.

8.8 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

9) Anwendungstechnische Beratung durch EVA®

Anwendungstechnische Beratung erteilt EVA® nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der verkauften Waren befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfungspflicht. Außer im Fall schriftlicher Zusicherung haftet EVA® nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten technischen Beratungen, Auskünften oder sonstigen Ratserteilungen.

10) Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Ware bleibt Eigentum von EVA®, bis der Käufer alle seine Verbindlichkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit EVA® vollständig erfüllt hat.

10.1 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist EVA® nach Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, auf Kosten des Käufers die einstweilige und unverzügliche Herausgabe der im Eigentum von EVA® stehenden Waren vom Käufer zu verlangen.

11) Gerichtsstand und Rechtswirksamkeit

11.1 Als Gerichtsstand ist München vereinbart.

11.2 Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Klausel des Vertrages rechtsunwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.